Risikopatienten werden auf bestimmte Keime überprüft, bevor sie ihr Krankenzimmer beziehen. Dazu gehören zum Beispiel Patienten aus Pflegeheimen oder Patienten mit chronischen Wunden. Die Abstriche, beispielsweise aus dem Nase-Rachen-Raum, werden im Labor überprüft. Wenn MRSA im Blut oder in der Hirnflüssigkeit nachgewiesen werden, schreiben die Hygienegesetze eine Meldung an die Gesundheitsämter vor. Ähnliches gilt für andere multiresistente Keime.

Die Kontrolle von multiresistenten Erregern geht aber noch weiter: Abkürzungen wie DART und KISS klingen ein wenig nach Spezialeinheiten und Geheimdienst, sie stehen aber für die Deutsche Antibiotikaresistenz-Strategie der Bundesregierung und das Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System, eine überregionale Datenzentrale zur Forschung und Kontrolle. Das Robert Koch-Institut in Berlin ist als nationale Einrichtung für Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr in allen Fragen zur Hygiene zuständig.

 

Quelle: