Krankenbesuche ab 08.04.2023
Liebe Besucherinnen und Besucher, ab 08. April gelten folgende Besuchsregeln in den Kliniken der OSK:
Grundsätzlich werden Besucher, Besucherinnen und Begleitpersonen mit Atemwegsinfekten und gesundheitlichem Unwohlsein gebeten, auf Krankenbesuche und / oder Begleitung zum Schutze anderer zu verzichten. Besucher, Besucherinnen und Begleitpersonen mit bekanntem positiven Covid-19 Test dürfen nach wie vor die OSK-Einrichtungen nicht betreten.
- Besuchszeiten: täglich von 11 - 20 Uhr
- Zu Dauer und Personenzahl gibt es keine Einschränkungen mehr.
- Auf den Intensivstationen gelten gesonderte Besuchszeiten.
Die Vorgaben des Covid-Schutzgesetzes sind am 07.04.2023 ausgelaufen, damit endet auch in den Häusern der OSK die FFP2-Maskenpflicht für alle Personengruppen.
Bei Patientinnen und Patienten mit klinischem oder epidemiologischem Verdacht auf Covid-19 sind weiterhin Tests empfohlen. Wenn es medizinisch vertretbar ist, werden ambulante und stationäre Termine bei entsprechendem Verdacht oder positivem Test in Absprache mit dem behandelnden Arzt verschoben.