Krankenbesuche ab 01.03.2023
Grundsätzlich werden Besucher, Besucherinnen und Begleitpersonen mit Atemwegsinfekten und gesundheitlichem Unwohlsein gebeten, auf Krankenbesuche und / oder Begleitung zum Schutze anderer zu verzichten. Besucher, Besucherinnen und Begleitpersonen mit bekanntem positiven Covid-19 Test dürfen nach wie vor die OSK-Einrichtungen nicht betreten.
Die FFP2 Maskenpflicht bleibt für Besucher, Besucherinnen und Begleitpersonen weiterhin bestehen, ebenso für ambulante Patienten und Patientinnen. Nur wenn Patientinnen und Patienten bereits auf Station aufgenommen sind, müssen sie, soweit medizinisch vertretbar, keine Maske mehr tragen.
Durch das Auslaufen bzw. Aussetzen von Gesetzen und Verordnung von Bund und Land sind seit 01.03.2023 Lockerungen der Corona-Regeln auch in der OSK möglich. Der Gesetzgeber setzt zukünftig stark auf Eigenverantwortung, was die OSK in ihrem neuen Regelwerk fortschreibt.
Für Besucherinnen, Besucher und Begleitpersonen entfällt ab 01.03.2023 die Testpflicht, ebenso entfallen Beschränkungen in Bezug auf die Dauer und die Anzahl der Besucherinnen und Besucher innerhalb der erlaubten Besuchszeiten. Krankenbesuche sind am St. Elisabethen-Klinikum in Ravensburg, im Krankenhaus Bad Waldsee und am Westallgäu-Klinikum in Wangen täglich von 14 bis 18 Uhr möglich. Im Heilig-Geist-Spital in Ravensburg gilt eine Besuchszeit von 13 bis 17 Uhr.