Konservative Kardiologie

Ruhe-EKG, Langzeit-EKG, Belastungs-EKG

Das Ruhe-EKG wird im Liegen angefertigt und dient als Basisuntersuchung bei der Abklärung des Herzens. Es liefert insbesondere in Notfallsituationen wichtige Erkenntnisse über den Zustand des Herzens und zeigt z.B. schwere Durchblutungsstörungen des Herzmuskels und Herzrhythmusstörungen.

Um auch sporadisch auftretende Herzrhythmusstörungen zu erfassen, die nicht während der Ruheableitung auftreten, kann ein Langzeit-EKG durchgeführt werden. Die Auswertung der jährlich etwa 1.500 Untersuchungen erfolgt computerunterstützt nach Ende der Aufzeichnung.

Beim Belastungs-EKG wird der Patient auf einem Fahrradergometer untersucht. Dabei kann seine maximale Belastbarkeit sowie Veränderungen von EKG und Kreislaufparametern überprüft werden. Dies dient insbesondere dem Nachweis belastungsinduzierter Durchblutungsstörungen des Herzmuskels oder Herzrhythmusstörungen.

Ultraschalluntersuchung des Herzens 3D/4D (Echokardiographie)

Die Echokardiographie ermöglicht die Darstellung des Herzens mittels Ultraschall von Außen. Mit ihr lassen sich insbesondere die Pumpfunktion des Herzens und die Funktion der Herzklappen sehr genau beurteilen.

In der Kardiologie des Krankenhauses St. Elisabeth werden jährlich mehr als 4000 Echokardiographien von erfahrenen Ärzten durchgeführt.

Stressechokardiographie pharmakologisch, ergometrisch

Bei der Stress-Echokardiographie wird durch fahrradergometrische Belastung oder mittels einer Stresshormon-Infusion in steigernder Dosierung eine Belastungssituation (mit resultierendem Herzfrequenz- und Blutdruckanstieg) für den Patienten simuliert. Neu auftretende oder sich verschlechternde Wandbewegungsstörungen deuten auf eine relevante Herzkranzgefäßerkrankung mit Einengung (KHK) hin.

Transösophageale Echokardiographie 3D/4D (Schluck-Echokardiographie)

Bei der Transösophageale Echokardiographie (TEE) wird eine Sonde über die Speiseröhre eingeführt, an deren Spitze sich ein Ultraschallkopf befindet, der neben dem Herzen zu liegen kommt. Durch diese herznahe Lage des Schallkopfes am Herzen können mit exzellenter Auflösung z.B. Blutgerinnsel im Herzvorhof ausgeschlossen oder die Herzklappen beurteilt werden.

Die Untersuchung läuft nach örtlicher Betäubung des Rachens und meist unter einer zusätzlichen Sedierung in Anwesenheit eines intensivmedizinisch erfahrenen Arztes ab, so dass sie möglichst wenig unangenehm für den Patienten ist. In der Regel dauert sie 15 Minuten und kann ambulant durchgeführt werden.

In unserem Echokardiographie-Labor werden pro Jahr über 400 TEEs durchgeführt.

Spiroergometrie

Bei der Spiroergometrie wird das Belastungs-EKG mit einer Atemmaske durchgeführt, über die die Ausatemluft der Testperson analysiert wird. Sowohl Atemvolumen als auch prozentualer Gasgehalt der Ausatemluft (Sauerstoff und Kohlendioxid) werden kontinuierlich gemessen. Durch einen Vergleich mit Normwerten können aus den Ergebnissen der Spiroergometrie Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Testperson gezogen werden. Liegt eine krankhaft reduzierte Leistungsfähigkeit vor, wird analysiert, ob die Beeinträchtigung durch Herz, Lunge oder Muskulatur bedingt ist.

Bluthochdruck

Der normale Blutdruck beträgt in Ruhe 140/90 mmHg, bei der Bluthochdruckkrankheit werden diese Werte regelhaft überschritten. Der Bluthochdruck ist durch den krankhaft erhöhten Druck in den Blutgefäßen eine schleichende Gefahr, da er meist keine Beschwerden macht und so über lange Zeit oft unbemerkt die Gefäße schädigt. Folge können Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenschädigung sein. Diesen Folgeschäden gilt es durch möglichst gute medikamentöse Therapie, die oft mehrere Medikamente umfasst, vorzubeugen. Wichtig dabei ist, dass die Bluthochdruckkrankheit durch die Therapie nicht verschwindet (geheilt wird), sondern dass die medikamentöse Behandlung eine konsequente lebenslange Therapie darstellt.

Kardio-MRT, Herz-CT, Myokardszintigraphie

Herzschrittmacher- und ICD-Kontrollen (aller Anbieter)

Invasive Kardiologie

Linksherzkatheteruntersuchung

Intravaskuläre Bildgebung mit intravaskulärem Ultraschall (IVUS)

Intravaskuläre Lithotripsie (SHOCKWAVE ®)

Objektive Stenosenbeurteilung mit fraktioneller Flussreserve (FFR)

Koronarintervention mittels PTCA und Stentimplantation

Implantation medikamentenbeschichteter Ballons

Behandlung schwer verkalkter Koronarstenosen mittels Rotablation ®

Komplexe Koronarinterventionen: Hauptstamm, Bifurkationen, chronische Verschlüsse (CTO)

Hämodynamische Unterstützung (Impella ®)

Rechtsherzkatheter

Verschluss eines persistierenden Foramen ovale (PFO)

Verschluss eines atrialen Septumdefektes (ASD)

Verschluss des linken Vorhofohres (LAA)

Schrittmacher und Devise-Therapie

Implantation von 1-Kammer- und 2-Kammer-Systemen, mit HIS Bündel-Stimulation

Kabellose Schrittmacher (MICRA System ®)

Kardiale Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)

Implantation von Defibrillatoren (ICD)

Implantation von Event-Recorder, Loop-Recorder

Herzschrittmacherkontrollen (alle Anbieter)

Elektrophysiologie

Elektrophysiologische Untersuchungen

Ablation von Vorhofflimmern (Pulmonalvenenisolation)

Ablation von Vorhofflattern

Ablation von ventrikulären und supraventrikulären Tachykardien

Pulsed field Ablation

Flugmedizin

In der Klinik für Kardiologie und internistische Intensivmedizin unterstützt Oberarzt Dr. med. Gerhard Wech Privatpiloten dabei, sicher und verantwortungsvoll fliegen zu können. Der Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie kann als Flugmedizinischer Sachverständiger Tauglichkeits-Untersuchungen für Klasse 2  und LAPL (Leichtflugzeug-Pilotenlizenz)  durchführen.

Eingebettet in die Strukturen einer modernen und leistungsfähigen Klinik, bietet Dr. Wech die notwendigen Untersuchungen für das Medical (Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung) in der kardiologischen Ambulanz des St. Elisabethen-Klinikums in Ravensburg an. Auch außerhalb der Kontrolltermine zur Flugtauglichkeitsprüfung ist Dr. Wech Ansprechpartner für flugmedizinische Fragen. Neben allgemeinen flugmedizinischen Leistungen, betreut der erfahrene Facharzt Piloten auch bei speziellen kardiologischen Fragen. Dabei verfügt er über das  gesamte Spektrum nicht-invasiver Untersuchungen und kann bei Bedarf auch vielfältige kardiologische Therapieverfahren anbieten.

Informationen zu Erst- und Folgeuntersuchungen für das Medical finden Sie auf den nächsten Seiten. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unser Sekretariat:

> Sekretariat der Klinik für Kardiologie

Unser Ziel ist es, alles Notwendige zu unternehmen, damit Sie auch in Zukunft sicher fliegen können.

ERSTUNTERSUCHUNG KLASSE 2 / LAPL MEDICAL

Die flugmedizinische Erstuntersuchung soll durch eine gründliche Anamnese und Untersuchung medizinische Probleme ausschließen, die die Eignung zur Führung von Luftfahrzeugen einschränken. Der Untersuchungsumfang ist in der EU-Verordnung 1178/2011 und den jeweils aktuellen Durchführungsverordnungen (AMC und dem dazugehörigen Guidance Material des Part-MED) festgelegt.

Die Erstuntersuchung von Privatpiloten kann bei mir erfolgen. Vor der Untersuchung muss das Formular"Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses" ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Daten werden mittlerweile europaweit verpflichtend in einer gesicherten online-Datenbank (EMPIC) erfasst. Die Fragen werden Sie im Rahmen der Untersuchung zusammen mit mir am PC ausfüllen. Mit Hilfe des Fragebogens (siehe Link), können Sie sich bereits darauf vorbereiten. Müssen Fragen zur medizinischen Vorgeschichte mit "Ja" beantwortet werden oder sind Vorerkrankungen bekannt, sollten Sie Vorbefunde oder fachärztliche Berichte zur Untersuchung mitbringen.

Bei der Erstuntersuchung muss bei bekannter Sehschwäche (Brillenträger) im Vorfeld ein »Augenärztlicher Untersuchungsbericht» auf dem dafür vorgesehenen Formular erstellt werden. Wir können Ihnen gerne eine Augenarztpraxis vermitteln, die Ihnen die Untersuchungen auf dem offiziellen Formular des Luftfahrtbundesamtes bescheinigt.
Bei Erwerb der Instrumentenflugberechtigung benötigen sie eine Audiometrie, die ich ebenfalls hier im Rahmen der Tauglichkeitsuntersuchung anbieten kann. Ich bitte Sie, dies bei der Anmeldung anzugeben. Bei Vorerkrankungen im Bereich der Hals-Nasen- und Ohren-Medizin sollte bereits vor meiner Untersuchung ein »HNO-ärztlichen Untersuchungsbericht» auf dem dafür vorgesehenen Formular dokumentiert werden. Auch hier können wir Ihnen bei Bedarf Kollegen nennen, die mit den Regularien des Luftfahrtbundesamtes vertraut sind.
Die Formulare dafür stehen jeweils rechts zum Download bereit.

Für die Kosten, die für die Ausstellung des Medicals anfallen, erhalten Sie vor der Untersuchung einen Voranschlag.

MITBRINGEN zur Erstuntersuchung

WIEDERHOLUNGS-UNTERSUCHUNG KLASSE 2 / LAPL MEDICAL

Tauglichkeitsuntersuchungen sind in Abhängigkeit von der Fluglizenz und dem Alter in regelmäßigem Abstand notwendig. Wiederholungsuntersuchung können bereits 45 Tage vor Ablauf des alten Medicals durchgeführt werden.

Wurde das letzte Medical in meiner Ambulanz erstellt, müssen Sie nur den vorbereiteten  »Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses » sowie ggf. einen Medikationsplan, neue ärztliche Befunde und ggf. den aktuellen Brillenpass bzw. eine Brillenverordnung mitbringen. Hat ein anderer Fliegerarzt das letzte Medical ausgestellt und bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder im Medical eingetragene Auflagen, dann sollten zusätzlich diesbezügliche Befunde vorgelegt werden. Bei IFR Berechtigung benötigen Sie in regelmäßigen Abständen einen aktuellen Hörtest (Reintonaudiometrie alle 60 Monate bis zum 40. Lebensjahr bzw. alle 24 Monate ab dem 40. Lebensjahr). Dieser kann ebenfalls im Rahmen der Untersuchung hier durchgeführt werden. Bitte informieren sie uns bei der Anmeldung, wenn sie diese wünschen.

Über die Kosten für die Ausstellung des Medicals erhalten Sie am Tag der Untersuchung einen Voranschlag.

 

MITBRINGEN ZUR WIEDERHOLUNGS-UNTERSUCHUNG:

  • etwa 60 Minuten Zeit
  • gültiges Ausweisdokument
  • letztes Tauglichkeitszeugnis
  • Fluglizenz mit allen Berechtigungen (ratings)
  • Übersicht über die Gesamtflugzeit und Flugzeit seit dem letzten Medical (Flugbuch)
  • aktuellen Brillenpass bzw. Brillenverordnung
  • vorbereitetes Formular »Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses »

ggf. bei vorliegenden Erkrankungen in diesem Bereich oder nach Erstverordnung einer Sehhilfe:
»HNO-Untersuchungsbericht »
»Augenärztlicher Untersuchungsbericht »