CHARTA DER VIELFALT

Wir verpflichten uns selbst zur Förderung einer vorurteilsfreien, weltoffenen Arbeitskultur, die alle unsere 3000 Beschäftigen gleichermaßen einbezieht.

Aus diesem Grund hat die OSK die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet.

 

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FÜR CHANCENGLEICHHEIT, GEGEN DISKRIMINIERUNG:

Was bedeutet vielfalt für uns?

Vielfalt wird in Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Menschen sichtbar. Die Merkmale, die wir haben können, lassen sich dabei verschiedenen Kategorien zuordnen. Die OSK orientiert sich an den Vielfaltsdimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Charta der Vielfalt und fasst diese in vier Grunddimensionen zusammen:

  1. Generation (Alter und Lebenserfahrung)
  2. Geschlecht und sexuelle Orientierung
  3. Herkunft, Ethnizität und Kultur
  4. körperliche und geistige Fähigkeiten

Die vier Dimensionen beinhalten schützenswerte Eigenschaften, aufgrund derer Menschen strukturelle Benachteiligung erleben können, wie z.B. Sexismus, Rassismus, Altersdiskriminierung, Queer-Feindlichkeit oder Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Das bedeutet: in diesen vier Kategorien setzten wir unsere Schwerpunkte für die Förderung von Chancengleichheit.

 

Was verstehen wir unter Chancengleichheit?

Chancengleichheit bedeutet für uns, dass bei der OSK alle Menschen nicht nur dieselben Einstiegs- und Aufstiegschancen haben, sondern auch dieselbe Wertschätzung und denselben Respekt erfahren.

Unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Ethnizität, sexueller Orientierung oder möglichen Beeinträchtigungen. Das bedeutet nicht, dass wir diese Unterschiede ignorieren. Im Gegenteil: Gerade das Anerkennen und Sichtbarmachen unserer Vielfalt gehört zur Antidiskriminierungsarbeit dazu und hilft uns dabei, voneinander zu lernen und unser volles Potenzial zu entfalten.

WAS IST DISKRIMINIERUNG?

In unserer Gesellschaft gibt es – historisch gewachsen –  immer noch Benachteiligungs und soziale Ungleichheiten, durch die Chancengleichheit nicht für alle Menschen selbstverständlich ist.

Die Bandbreite ist groß: Führungspositionen werden z.B. bei gleicher Eignung häufiger an Männer vergeben werden, als an Frauen. Bewerber mit deutschem Namen erhalten öfter eine positive Rückmeldung, als Menschen mit ausländisch klingendem Namen. Und ältere Menschen bekommen seltener die Chance auf eine Neueinstellung, als jüngere – um nur wenige Beispiele zu nennen.

Die OSK positioniert sich klar gegen jede Art von Diskriminierung: Damit meinen wir auch Denkmuster, Rollenbilder und Vorurteile, die Menschen mit bestimmten Merkmalen benachteiligen. Wir möchten aufklären, sensibilisieren und benachteiligende Strukturen abschaffen. Diskriminierung ist bei uns kein Tabuthema. Denn nur so können wir etwas verändern.

WAS MACHT DIE BEAUFTRAGTE FÜR CHANCENGLEICHHEIT UND ANTIDISKRIMINIERUNG?

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Beauftragten für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rund um die Themen Vielfalt, Integration und Antidiskriminierung sind:

Aufklärung und Sensibilisierung: Bereitstellung von Informationen zu Vielfalt und Diskriminierung in Medizin, Pflege und Gesundheitsversorgung. Integration von Vielfaltsthemen in bereits bestehende und neue Angebote der OSK.

Unterstützung von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen oder Fragen zu verwandten Themen, auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat der OSK.

Vernetzung der Mitarbeitenden untereinander und mit anderen Akteuren der der Gesundheitsversorgung, z.B. Beratungsstellen oder Hilfsorganisationen