Unsere Tarifverträge

Die Ärzte in der Oberschwabenklinik sind zum 1. Juli 2015 von ihrem bisherigen Haustarifvertrag in den TV-Ärzte/VKA übergeleitet worden. Dafür ist ein Überleitungstarifvertrag vereinbart worden. Ab 1. Januar 2017 gilt der TV-Ärzte/VKA vollumfänglich in seiner jeweils gültigen Fassung.

Für alle nichtärztlichen Dienstgruppen gilt ein Haustarifvertrag. Für diesen werden die im Flächentarifvertrag TVöD / VKA vereinbarten Erhöhungen automatisch übernommen. Der Haustarifvertrag beinhaltet verschiedene Sozialleistungen, unter anderem Familienzuschläge sowie die Altersvorsorge in der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des öffentlichen Dienstes. In der Oberschwabenklinik nehmen alle Berufsgruppen an der elektronischen Zeiterfassung teil.