OSK lockert Besucherregeln

Entsprechend der neuen Verordnung des Sozialministeriums und nachdem die Inzidenz im Landkreis Ravensburg deutlich unter dem Grenzwert zehn liegt, lockert ab sofort auch die Oberschwabenklinik ihre Regeln für Krankenbesuche. Men-schen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen sind oder aber vollständig geimpft worden sind, haben täglich von 10 bis 18 Uhr ohne Beschränkungen und in beliebiger Zahl Zutritt für Krankenbesuche. Dabei muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen.

 

Ein Nachweis über die Impfung oder Genesung muss mitgeführt werden. Für Besucher, die weder geimpft noch genesen sind, gilt, dass ein Krankenhauspatient täglich einen Besuch erhalten darf. Ein negativer Corona-Test berechtigt nicht für die gelockerte Besuchsregelung. Es gelten nur noch die beiden „g“ für genesen und geimpft.

Etliche grundsätzliche Vorsichtsregeln sind weiter in Kraft. So muss ab dem Betreten einer OSK-Einrichtung ein Medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder aber eine FFP2-Maske getragen werden. Die Hände sind auch weiterhin am Eingang zu desinfizieren. Unverändert werden die Daten aller Besucher erfasst.

Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Coronainfektion hindeuten könnten, bleiben Krankenbesuche verboten. Solche Symptome können Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn sein. Ein Besuchsverbot gilt unverändert selbstverständlich auch für all diejenigen, die einer Absonderungspflicht in Zusammenhang mit Corona unterliegen.

Die neuen Lockerungen gelten für die Inzidenzstufe eins unter zehn. Sollte die Inzidenz im Landkreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen den Wert zehn überschreiten, treten mit der Inzidenzstufe zwei wieder Verschärfungen in Kraft. Sollte dieser Fall eintreten, wird zu gegebener Zeit informiert.