Betreten der Kliniken nur mit FFP 2-Maske

Patienten der Ambulanzen, Personen mit einer Ausnahmegenehmigung für Krankenbesuche sowie externe Dienstleister wie Handwerker oder Reinigungsdienste dürfen die Krankenhäuser der Oberschwabenklinik nur noch mit einer selbst mitgebrachten FFP 2-Maske betreten. Darauf weist die OSK hin. Für Krankenbesuche galt dies bisher schon.

Doch kamen immer wieder Besucher mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz zur Klinik und mussten hier mit einer FFP 2-Maske ausgestattet werden. Dies ist künftig nicht mehr möglich. Mit der Pflicht zur FFP 2-Maske für alle genannten Gruppen setzt die OSK auch Regelungen um, die in der seit Montag geltenden neuen Corona-Verordnung festgeschrieben sind.