Bereitschaftspraxis bezieht neue Räume im St. Elisabethen-Klinikum

Kürzere Wege für Notfallpatienten - KV-Praxis ab 1. August näher an der Zentralen Notaufnahme im EK

Die Bereitschaftspraxis der KV in Ravensburg hat neue Räume im St. Elisabethen-Klinikums bezogen.

Die Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Ravensburg bezieht zum 1. August 2026 neue Räumlichkeiten innerhalb des St. Elisabethen-Klinikums.

Die Praxis zieht ins Chirurgisch-Medizinische Zentrum und ist künftig über den Haupteingang des Klinikums erreichbar. Dort werden akute Erkrankungen behandelt, die ärztlich versorgt werden müssen, aber keinen lebensbedrohlichen Notfall darstellen. Die Öffnungszeiten bleiben gleich: samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.

Mit dem Umzug ist die KV-Bereitschaftspraxis in Zukunft nur noch wenige Schritte von der Zentralen Notaufnahme (ZNA) des EK entfernt. Patienten, die die ZNA selbstständig aufsuchen und nach der medizinischen Ersteinschätzung in der KV-Bereitschaftspraxis behandelt werden können, erreichen diese künftig in wenigen Schritten.

„Mit dem Umzug schaffen wir für unsere Patienten deutlich kürzere Wege“, sagt Dr. Stefan Schäfer, in Ravensburg niedergelassener Hausarzt und Notfalldienstbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. „Gerade für Menschen, die nach der Ersteinschätzung in der Zentralen Notaufnahme in der KV-Bereitschaftspraxis weiterbehandelt werden, wird der Ablauf einfacher und komfortabler.“

Auch aus Sicht der Zentralen Notaufnahme ist der Umzug ein Gewinn. „Die räumliche Nähe ermöglicht eine noch engere Abstimmung zwischen Notaufnahme und KV-Bereitschaftspraxis“, sagt Dr. Alexander Pohle, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am St. Elisabethen-Klinikum der Oberschwabenklinik. „Durch die unmittelbare Nachbarschaft können wir Patienten künftig einfacher an die jeweils richtige Anlaufstelle weiterleiten. Das kommt einer strukturierten und patientenorientierten Notfallversorgung zugute.“

Die richtige Anlaufstelle im Krankheits- oder Notfall (Hinweis: Die nachfolgenden Informationen zu Bereitschaftspraxis, Videosprechstunde und Hausbesuchsdienst stammen von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.):

KV-Bereitschaftspraxis

Die KV-Bereitschaftspraxis Ravensburg ist Teil des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Sie behandelt akute Erkrankungen, die ärztlich versorgt werden müssen, aber keinen lebensbedrohlichen Notfall darstellen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde der Hausarztpraxis warten können – das können Fieber, Infekte, Magen-Darm-Beschwerden, akute Schmerzen oder kleinere Verletzungen sein.

Öffnungszeiten der KV-Bereitschaftspraxis im St. Elisabethen-Klinikum: samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.

Videosprechstunde und Hausbesuchsdienst

Eine fundierte medizinische Ersteinschätzung über die Dringlichkeit der Behandlung können Patientinnen und Patienten über docdirekt.de einfach selbst am PC oder an jedem mobilen Endgerät der Wahl durchführen. Sollte es sich bei den vorliegenden Beschwerden um einen Fall für eine Videosprechstunde handeln, stehen von Montag bis Freitag von 8 – 23 Uhr und am Wochenende von 9 – 23 Uhr Telemediziner für eine Videosprechstunde zur Verfügung. Falls ein unmittelbarer Arztkontakt erforderlich ist, können Patienten ohne Voranmeldung die Bereitschaftspraxis zu den Öffnungszeiten aufsuchen.

Der Hausbesuchsdienst für Patienten, die nicht geh- oder transportfähig sind, ist unter der 116117 zu erreichen.

Zentrale Notaufnahme (ZNA)

Die Zentrale Notaufnahme des St. Elisabethen-Klinikums ist rund um die Uhr besetzt und versorgt Patientinnen und Patienten mit schweren oder potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen. Dazu gehören beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Atemnot, Bewusstseinsstörungen, größere Verletzungen oder starke Blutungen. In der Zentralen Notaufnahme werden alle eintreffenden Patientinnen und Patienten zunächst medizinisch eingeschätzt (Triage), damit diejenigen mit dem dringendsten Behandlungsbedarf zuerst versorgt werden.

112 – Rettungsdienst und Feuerwehr

Bei lebensbedrohlichen Notfällen sollte sofort die 112 gewählt werden. Der Rettungsdienst kommt zum Einsatz, wenn schnelle medizinische Hilfe erforderlich ist – etwa bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, schwerer Atemnot, Bewusstlosigkeit, schweren Unfällen oder starken Blutungen. Die Leitstelle alarmiert bei Bedarf auch den Notarzt.