Krankenbesuche ab Montag wieder möglich: Es gelten feste Zeiten – Besucher werden registriert

Ab Montag (18. Mai) sind in den Häusern der Oberschwabenklinik wieder Krankenbesuche möglich. Das St. Elisabethen-Klinikum in Ravensburg, das Westallgäu-Klinikum in Wangen sowie das Krankenhaus Bad Waldsee sind täglich von 14 bis 18 Uhr für Besucher zugänglich. Letzter Einlass ist um 17 Uhr.

 

Für die Geriatrische Rehabilitation im Heilig-Geist-Spital gelten gesonderte Zeiten. Im Spital finden Besucher montags bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 10 bis 12 Uhr Eingang. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind keine Besuche möglich.

 

Gemäß der am Freitag veröffentlichten Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums werden alle Besucher beim Eintritt und beim Verlassen der Klinik namentlich erfasst. Damit soll es möglich sein, gegebenenfalls Infektionsketten rückverfolgen zu können. Die Oberschwabenklinik bittet darum, den Fragebogen möglichst bereits ausgefüllt zum Eingang mitzubringen. Der Bogen kann über die Startseite der Homepage www.oberschwabenklinik.de schon zu Hause heruntergeladen werden.

 

„Grundsätzlich erlaubt“ sind die Krankenbesuche wieder, heißt es in der Verordnung des Landes. Bereits dieser Passus deutet bereits darauf hin, dass es eine ganze Reihe von Bedingungen und auch Einschränkungen gibt. Als Grundsatz gilt die Formel 1/1/1: pro Patient ein Besucher am Tag und dies für maximal eine Stunde. Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln: beim Betreten der Klinik Hände desinfizieren, Mindestabstand zu anderen Personen 1,5 Meter, mindestens ein Alltags-Mund-Nasen-Tuch vom Eingang wegen während des ganzen Aufenthaltes.

 

Selbstredend ist, dass ein Krankenbesuch nur möglich ist, wenn die Ärzte dies für den betreffenden Patienten nicht verboten haben. Daneben gilt, dass der Besucher selbst gesund sein muss. Er darf keine Symptome eines Atemweginfektes oder erhöhte Temperatur haben. Am Eingang erfolgt deshalb eine Fiebermessung. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Haupteingänge der Kliniken. Die Nebeneingänge bleiben geschlossen.

 

Darüber hinaus darf der Besucher in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit einem COVID-19-Erkrankten oder einem nicht widerlegten Verdachtsfall gehabt haben. Zudem darf der Besucher während der letzten vier Wochen nicht selbst an COVID-19 erkrankt gewesen sein und es darauf auch kein nicht nachweislich widerlegten Krankheitsverdacht bestanden haben.

 

„Alles steht unter der Überschrift der Sicherheit für Patienten und Beschäftigte.“ Dieser Leitsatz gilt für die Oberschwabenklinik unverändert. Die OSK bittet deshalb um Verständnis darum, dass die erste Lockerung des bisherigen generellen Besuchsverbotes nur in eingeschränkten Zeitfenstern und strikt gemäß den Bestimmungen der Landesverordnung erfolgen kann. Alle Regeln sind auf der Rückseite des Besucherfragebogens zusammengefasst. Die OSK weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Landesverordnung als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können.