Keine Krankenbesuche mehr in den OSK-Häusern

Die Oberschwabenklinik gGmbH hat am Freitagabend entsprechend einer aktuellen Empfehlung des baden-württembergischen Sozialministeriums ein absolutes Besuchsverbot für alle ihre Einrichtungen erlassen. Die Regelung gilt bis auf weiteres. Ausnahmen können nur bei Kindern oder aber bei Patienten in einem unmittelbar lebensbedrohlichen Zustand gemacht werden.

Das Verbot dient dem Schutz der Patienten und auch der Beschäftigten in den OSK-Häusern vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Die OSK ist sich des einschneidenden Charakters dieser Maßnahme bewusst und bittet dafür um Verständnis. Gerade in den Krankenhäusern liegen aber besonders schutzbedürftige Menschen, so dass angesichts der aktuellen Lage solch drastische Maßnahmen leider notwendig sind.