Besucher Besuchszeiten

Bitte beachten Sie die gesonderten Besucherregeln in der Oberschwabenklinik auf der Startseite unter der Rubrik:
Krankenbesuche in den OSK-Häusern, Informationen zu Coronavirus

Oberschwabenklinik

Krankenhaus Bad Waldsee

Robert-Koch-Straße 38

88339 Bad Waldsee

Tel.: 07524/997-0

 

Notaufnahme 24 STD

Eine Notfallversorgung ist rund um die Uhr 365 Tage im Jahr durch die Kliniken für Chirurgie und Innere Medizin sichergestellt. Alle wichtigen Untersuchungen können in der Notaufnahme oder in unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme durchgeführt werden. In den späten Abend- und Nachtstunden, wenn der Empfang nicht besetzt ist, bitte an der Türe klingeln.

Notfall-Kontakt

24-Stunden-Notfallversorgung

Krankenhaus Bad Waldsee

Robert-Koch-Straße 38

Tel.: 07524/997-0

 

Rettungsleitstelle: 112

Kliniken

Medizinische Zentren

Endoprothetikzentrum Bad Waldsee

Geschichtliches

1900: Dr. Robert Rembold kommt nach Bad Waldsee und betreibt zunächst auf dem Frauenberg ein kleines Spital.

1905: Die Amtsversammlung beschließt den Bau eines neuen Krankenhauses.

1907: Am 12. Dezember wird der erste Patient aufgenommen

1908: Ein Röntgenapparat wird aufgestellt, für die damalige Zeit eine Sensation

1911: Für die Frischlufttherapie insbesondere von Lungenkranken wird eine Liegehalle im Freien erbaut.

1933: Der zweite Flügel des Krankenhauses, der Anbau Richtung Westen, ist fertig. Die Bettenzahl steigt auf 100.

1938: Die Außenanlage zum See hin wird neu gestaltet.

1966: Der Kreistag beschließt einen Anbau Richtung Süden.

1971: Der Anbau ist bezugsfertig.

1972: Der Altbau ist saniert.

1974: Der Kreistag beschließt den Bau eines Personalwohnheimes

1977: Im Personalwohnheim wird eine einjährige Schule für Krankenpflegehilfe eröffnet.

1985: Die Schule bietet die dreijährige Ausbildung an

1995: Die bereits beschlossene Erweiterung und Sanierung des Krankenhauses wird aufgeschoben.

Die Geburtshilfe in Bad Waldsee schließt.

1997: Das Krankenhaus Bad Waldsee wird wie die anderen Krankenhäuser des Landkreises Teil der neu gegründeten Oberschwaben Klinik gGmbH

1999: Die Sanierung und Erneuerung der Untersuchungs- und Ambulanzräume ist abgeschlossen.

2006: Mit dem neuen medizinischen Konzept der OSK wird das Krankenhaus Bad Waldsee Endoprothetikzentrum für das Schussental.

2007: Im Operationsbereich wird die Klimatechnik erneuert.

2014: Modernisierung des Eingangs und Außenbereichs

Hausordnung

Das Krankenhaus ist ein Ort der Genesung, Ruhe und Entspannung. Unser Leitbild ist das Wohl und die Zufriedenheit unserer Patienten sowie ein möglichst harmonisches Miteinander zwischen den Patienten und der Mitarbeiterschaft der Oberschwaben Klinik. Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich diese Ziele nicht ohne die Einhaltung einiger grundlegender Regeln erreichen lassen.

Diese Hausordnung wurde formuliert, um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Patientenversorgung sowie die Ordnung im Haus zu gewährleisten. Soweit diese Hausordnung persönliche Freiheiten einschränken sollte, geschieht dies ausschließlich zum Wohle der Patienten und zur Absicherung eines den Erfordernissen angepassten Arbeitsablaufs des Krankenhauspersonals. Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das Krankenhaus Bad Waldsee; für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich.

 

§ 1 Verhalten der Patienten

(1) Die Patienten nehmen auf andere Personen, insbesondere ihre Mitpatienten im gleichen Zimmer Rücksicht. Dies gilt hinsichtlich a. der Respektierung der Bedürfnisse und Gewohnheiten des Zimmernachbarn b. des Stillschweigens über Diagnose und Therapien sowie die persönlichen Verhältnisse von Mitpatienten.

(2) Um den Heilerfolg nicht zu gefährden, dürfen Patienten nur die vom behandelnden Krankenhausarzt verordneten Medikamente anwenden. Mitgebrachte Medikamente müssen verschlossen aufbewahrt und dürfen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Krankenhausarzt angewendet werden. Arzneimittel dürfen nicht an Mitpatienten oder Besucher abgegeben bzw. eingetauscht werden.

(3) Während der ärztlichen Visiten, der Essenszeiten und während der Zeit der Bettruhe (22 bis 6 Uhr) sollten sich die Patienten in ihren Zimmern aufhalten. Ansonsten stehen den Patienten Aufenthalte außerhalb ihres Zimmers frei. Es ist jedoch auf geeignete Kleidung (z. B. Bade-/ Morgenmantel, Trainingsanzug oder dergleichen) zu achten. Der Aufenthalt von Patienten in Betriebs- und Wirtschaftsräumen sowie in Technikbereichen ist nicht gestattet.

(4) Patienten, die das Krankenhaus verlassen oder ihren Krankenhausaufenthalt unterbrechen möchten, benötigen hierzu unbedingt die Erlaubnis des Arztes. Andernfalls handeln sie auf eigene Gefahr und müssen dies unbedingt schriftlich bestätigen.

(5) Während des Aufenthaltes ist im gesamten Krankenhausbereich größtmögliche Ruhe zu wahren und auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

(6) Den Anordnungen und Weisungen des Krankenhauspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

§ 2 Besuche

Bitte beachten Sie die gesonderten Besucherregeln in der Oberschwabenklinik auf der Startseite unterder Rubrik:

Krankenbesuche in den OSK-Häusern, Informationen zu Coronavirus

.

 

§ 3 Hygiene

(1) Besucher dürfen sich weder auf Krankenbetten setzen noch ihre Oberbekleidung darauf ablegen.

(2) Tiere dürfen nicht ins Krankenhaus oder auf das Krankenhausgelände mitgebracht werden.

 

§ 4 Brandschutz

Offenes Licht und Feuer sind im Krankenhaus generell untersagt. Auch wenn Kerzen traditionell in die Adventszeit gehören, dürfen Christbäume und Gestecke nur mit elektrischen Kerzen geschmückt werden, ebenso dürfen keine Kerzen angezündet werden.

 

§ 5 Nikotin- und Alkoholkonsum

(1) Nikotin und Alkohol können den Heilungsprozess empfindlich stören.

(2) Der Genuss von Alkohol ist im Krankenhaus grundsätzlich nicht erlaubt. Aus therapeutischen Gründen kann der behandelnde Arzt den Konsum von Alkohol in kleinen Mengen gestatten.

(3) Entsprechend der Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Baden- Württemberg ist das Rauchen innerhalb des Krankenhausgebäudes grundsätzlich untersagt. Rauchen ist nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt.

 

§ 6 Elektrogeräte

(1) Mobile Funktelefone können Störungen an den medizintechnischen Geräten verursachen und dürfen deswegen in Bereichen mit hochempfindlichen Medizingeräten nicht in Betrieb genommen werden.

(2) Eigene Fernsehgeräte, Radios, Heiz-, Koch- oder andere Elektrogeräte (ausgenommen Rasierapparate und Föns) sind im Krankenhaus nicht zugelassen.

 

§ 7 Haftung

Für mitgebrachte Gegenstände, die in der Obhut des Patienten verbleiben, sowie für persönliche Kleidungsstücke übernimmt das Krankenhaus keine Haftung. Gleiches gilt für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die nicht dem Empfang zur Verwahrung übergeben oder vom Krankenhauspersonal zur Verwahrung übernommen wurden.

 

§ 8 Sonstiges

(1) Film-, Fernseh-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung sowie der betroffenen Patienten.

(2) Für Werbeaktionen oder das Sammeln von Spenden ist die Zustimmung der Krankenhausleitung erforderlich.

(3) Gewerbliche und parteipolitische Betätigungen sind auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Die Krankenhausleitung kann im Einzelfall eine Zustimmung erteilen.

 

§ 9 Sanktionsmöglichkeiten

(1) Bei wiederholten und groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Patienten und Begleitpersonen aus dem Krankenhaus ausgeschlossen werden.

(2) Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden; dieses können die Geschäftsführung, die Mitglieder des Direktoriums, die Leitungen für Patienten- und Prozessmanagement oder die diensthabenden Ärzte aussprechen. Die Hilfeleistung im unabwendbaren medizinischen Notfall bleibt davon unberührt.

(3) Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

Ihr Aufenthalt von A - Z

Arztbrief

Den endgültigen Arztbrief senden wir Ihrem Hausarzt umgehend nach Ihrer Entlassung zu. Den Kurzbrief für Ihren Hausarzt händigen wir Ihnen am Tag Ihrer Entlassung aus.

Aufnahme

Die Patientenaufnahme finden Sie im Foyer unserer Krankenhäuser. Falls diese nicht besetzt sind, wenden Sie sich bitte an die Information.

Bei Ihrer Aufnahme sollten Sie Ihre Versicherungskarte und Ihre Einweisung bereithalten. Wenn Sie Vorbefunde (Röntgen-, CT- oder MRT-Aufnahmen - auch auf CD - sowie Laborbefunde) besitzen, bringen Sie diese bitte mit. Privatversicherte sollten bitte im Vorfeld Ihren Versicherungsumfang und die enthaltenen Wahlleistungen mit Ihrer Versicherung abklären.

Ansprechpartner und Kontakt

Für Sie da:
Mail an Oberschwabenklinik gGmbH
Mail an
Oberschwabenklinik gGmbH

info@oberschwabenklinik.de

HINWEIS

Die Kommunikation per E-Mail und Kontaktformular ist vor Einblick und Veränderung durch Dritte nicht geschützt. Die Oberschwabenklinik lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die auf die Kommunikation per E-Mail und Kontaktformular zurückzuführen sind.

Wer sich dennoch per E-Mail oder Kontaktformular an uns wendet, ermächtigt uns zur Beantwortung per E-Mail, sofern er dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Für Sie da:
Testbild
Mail an
Personalabteilung

Bewerbung@oberschwabenklinik.de

HINWEIS

Die Kommunikation per E-Mail und Kontaktformular ist vor Einblick und Veränderung durch Dritte nicht geschützt. Die Oberschwabenklinik lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die auf die Kommunikation per E-Mail und Kontaktformular zurückzuführen sind.

Wer sich dennoch per E-Mail oder Kontaktformular an uns wendet, ermächtigt uns zur Beantwortung per E-Mail, sofern er dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Für Sie da:
Testbild
Alexandra Bohner

Bereichsleitung Empfang und Administration
07524/997-0

Krankenhaus Bad Waldsee

Auch interessant
Unsere Stationen OSK Komfort

"OSK Komfort" ist Standard in unseren Häusern. Ein Krankenhausaufenthalt ist natürlich kein Urlaub. Aber wir machen den Aufenthalt so angenehm wie möglich. Auch die Atmosphäre macht gesund.

Mehr lesen